Ihre Bürgermeisterin Nadine Brinette Adresse: 66497 Contwig, Rathausplatz 1

 Tel. Rathaus 06332/5701 Mail: nadine.brinette@gemeinde-contwig.de   

 Für eine Bürgersprechstunde können sie unter der Tel.Nr. 0176-70117021 einen Termin vereinbaren.

 Sprechstunden: nur nach tel. Vereinbarung.

 

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Die Ortsgemeinde Contwig sucht zum 01.01.2024

Betreuungspersonen für Grundschülerinnen und Grundschüler (m/w/d)

für die Freiwillige Nachmittagsbetreuung von montags bis freitags nach dem Unterricht inklusive Essensausgabe.

Die Betreuung beginnt täglich um 11:30 Uhr bzw. 12:00 Uhr und endet gegen 15:00 Uhr. Der monatliche Einsatz ist zurzeit mit maximal 30 Stunden vorgesehen (geringfügige Beschäftigung).

Die Vergütung erfolgt nach den tariflichen Bestimmungen. Eine pädagogische Ausbildung als Erzieher/in, Kinderpfleger/in oder Erziehungshelfer/in wäre wünschenswert, ebenso auch die Bereitschaft, Aktivitäten, bspw. gemeinsame Spiele, Bastelangebote, Vorlesen zur Kinderbeschäftigung anzubieten.

Für diese Beschäftigung ist weiterhin eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz erforderlich.

Interessierte Personen richten ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (z. B. Lebenslauf, Beschäftigungsnachweise, etc.) bitte an:

Ortsbürgermeisterin

Nadine Brinette

Verbandsgemeindegemeindeverwaltung

Landauer Straße 18-20

66482 Zweibrücken

oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. (in einer pdf-Datei).

Hinweis:

Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in erforderlichem Umfang zur Durchführung des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu.

Bitte verwenden Sie keine Bewerbermappen und reichen Sie entsprechende Nachweise nur als unbeglaubigte Kopien ein. Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt nicht. Die datenschutzgerechte Vernichtung nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens wird garantiert. Sollten Sie eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, senden Sie uns bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag zu. Bewerbungs- und Reisekosten werden von der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land nicht übernommen.

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