Auf der Nebenstrecke zwischen Zweibrücken und Contwig darf nur noch mit Tempo 20 und mit dem Fahrrad gar nicht mehr gefahren werden. Das sorgt für einigen Unmut – unter anderem bei einer gehbehinderten Radlerin. Kritik übt auch der von der Entscheidung überraschte städtische Radverkehrsbeauftragte.

Wer sein Rad liebt, der schiebt“, heißt es im Volksmund. Doch was seit kurzem auf der Annweilerstraße von Zweibrücken Richtung Contwig passiert, hat mit Liebe nichts zu tun, sondern ist die Folge einer neuen städtischen Anordnung. Sie schreibt vor, dass Kraftfahrzeuge auf dem einen Kilometer langen Abschnitt der Kreisstraße K 3, die von Einheimischen meist „die alte B 10“ genannt wird, nur noch mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde und Radfahrer gar nicht mehr unterwegs sein dürfen – zumindest nicht im Sattel. Denn sie müssen laut einem aufgestellten Hinweisschild absteigen und ihren Drahtesel schieben. weiterlesen

Pfälzischer Merkur 25.04.2025

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